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1271. September 7.

vig. nat. b. Mar. virg.

Bischof Thomas schreibt seinem Kanonikus B(arth.) Carencionis, päpstlichen Kapellan, er habe auf die Ermahnung der Kardinale den Prokuratoren des Barth. Heinrich, genannt Andr. von Sagan, und Peter, genannt Celerarius, wegen der rückständigen siebenjährigen Einkünfte seiner Pfründe in folgender Weise Genugthuung geleistet. An der Oktave der Enthauptung Joh. (Sept. 5) habe er in seinem bischöflichen Hause zu Breslau de bona paliola (Gold in Körnern) 1 1/2 Mk. Goldes für das letzte Jahr, das erste seines Bisthums gezahlt, für das Jahr vorher noch während der Sedisvakanz habe Milegius archid. Glogoviensis ebendaselbst 10 Mk. und 3 Skot gezahlt, für das dem vorangehende Jahr habe weiland V(ladislaus), Bischof von Salzburg und postulirter Bischof von Breslau, jene Einkünfte in seinem Interesse verwendet, aber die Erstattung derselben in seinem Testamente angeordnet. Was die 4 Jahre vorher anbetrifft, so haftet hier Barth.'s damaliger Prokurator (der Domherr) Leonard der Aeltere, doch versichert derselbe für eins der Jahre bereits Zahlung geleistet zu haben, für die übrigen 3 Jahre möge Barth. mit Rücksicht auf das Alter und die Schwachheit L.'s demselben die Gunst gewähren ut una cum ipso grates debitas rependere valeamus.

O. Z.


Stenzel Bisthums-Urkunden S. 46 aus den Acta Thome vergl. die vorige Urkunde.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.